Sicherheits- und Kinderschutzkonzept (SKSK)

Um der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und deren Schutz vor Übergriffen jeglicher Art gerecht zu werden, gilt für alle Personen, die mit der Betreuung oder Versorgung der an unseren Ferienlagern teilnehmenden Kindern betraut sind, folgendes Regelwerk an Verhaltensweisen und Grundhaltungen. Ziel ist es, durch achtsamen Umgang schon unangenehme Situationen innerhalb der Kindergruppe zu vermeiden und allfällige Übergriffe durch Betreuungspersonen weitgehend zu verunmöglichen bzw. sofort aufzudecken und abzustellen. 

Die genaue Beachtung des Kinderschutzkonzepts durch die Betreuungspersonen dient auch dazu, diese vor eventuellen einschlägigen Anschuldigungen zu schützen, die Befolgung ist daher nicht nur essenziell zum Schutz der teilnehmenden Kinder und zur Garantie für die Erziehungsberechtigten dieser Kinder zwingend erforderlich, sondern auch im eigenen Interesse der an der Durchführung der Ferienlager beteiligten Mitwirkenden. 

§ 1 – Sämtliche an der Durchführung der Ferienlager beteiligten Personen legen der Lagerleitung bzw. dem Vorstand des Vereins eine negative Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein. Muss die Strafregisterbescheinigung extra für die Mitwirkung am Ferienlager ausgestellt werden, übernimmt der Verein die Kosten dafür. 

§ 2 – Die in den Informationen und Bedingungen für Betreuungspersonen sind zu befolgen, insbesondere die in den Punkten „Methode“ und „Eigenes Verhalten und No-gos“ dargelegten Inhalte. Gleiches gilt für die Punkte „Sicherheit und Awareness“ sowie „Regeln“ aus den Elterninformationen. 

§ 3 – Die Betreuungspersonen achten aufeinander in dem Sinn, dass bei Erfordernis immer jemand zur Unterstützung bereit ist, um sicherzustellen, dass keine Betreuungsperson jemals mit einem Kind allein ist. 

§ 4 – Den Kindern wird am Beginn des Ferienlagers auf altersentsprechende Weise gesagt, dass es ihr Recht ist, Grenzen zu haben bezüglich ihres Körpers und ihrer Befindlichkeit und sie die Wahrung dieser Grenzen einfordern dürfen und sollen. Ebenso tragen sämtliche Kinder genau wie sämtliche Betreuungspersonen die Verantwortung dafür, mit ihrem Verhalten und/oder mit ihren Äußerungen die Grenzen anderer zu wahren und zu respektieren. Dies wird von den Betreuungspersonen aktiv vorgelebt und gilt auch für das Verhalten der Kinder untereinander. 

§ 5 – Die Kinder werden informiert, dass sie sofort mitteilen sollen, wenn es zu einer Grenzüberschreitung kommt, die Betreuungspersonen achten im Alltag darauf und fragen gegebenenfalls aktiv bei den Kindern nach, wenn sie eine Situation wahrnehmen, die als Grenzüberschreitung interpretiert werden kann (Hänseleien, Verspottung, Beleidigungen, Berührungen, …) 

§ 6 – Die mit der Leitung des Ferienlagers betraute Person erkundigt sich im Ablauf des Alltags immer wieder zwanglos bei den Kindern, wie es ihnen geht, ob sie zufrieden sind, ob jemand etwas Störendes erlebt hat. Die Kinder haben so Gelegenheit, allfällige Sorgen loszuwerden und Dinge zu erzählen, die sie als belastend erlebt haben und die den verantwortlichen Betreuungspersonen nicht aufgefallen sind oder die sie den Betreuungspersonen nicht aus eigenem Antrieb mitteilen wollten. 

§ 7 – Die Lagerleitung fungiert als Vertrauensperson für Kinder, die einen Übergriff melden. Es wird in so einem Fall unbedingt eine zweite Person beigezogen, siehe § 3. 

§ 8 – Sollte es zu Handlungen oder Vorfällen kommen, die rechtliche Relevanz im Sinne von Belästigung oder Missbrauch haben, wird dies den zuständigen Behörden und den Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder zur Kenntnis gebracht. 

§ 9 – Es versteht sich von selbst, dass die an der Mitwirkung der Ferienlager beteiligten Personen es unterlassen, nach dem Ende des Ferienlagers, private Kontakte zu teilnehmenden Kindern zu pflegen oder aktiv anzustreben, die sie auf dem Ferienlager kennengelernt haben. Eventuelle Kontakte, die schon vor dem Ferienlager bestanden haben, sind hiervon nicht betroffen.

Auszug aus den Elterninformationen gemäß § 2 SKSK

Sicherheit und Awareness. Damit die Zeit im Ferienlager auch für alle Kinder ein ungetrübtes Vergnügen sein kann und die Eltern sich keine Sorgen machen müssen, gibt es natürlich einige Regeln und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass den Kindern nichts passiert. Die Aufsicht über die Kinder ist garantiert, die Kinder dürfen niemals unbegleitet an einem Gewässer sein, es gibt Anweisungen zum Verhalten in speziellen Situationen, den Kindern wird erklärt worauf sie achten müssen, um Gefahren zu vermeiden: Wie benehme ich mich beim Lagerfeuer, wie am Badestrand, wie bewege ich mich im Wald, vor welchen möglichen Gefahren sollen mich diese Regeln schützen? Auch auf den Umgang und das Zusammenleben der Kinder untereinander wird Augenmerk gelegt – es soll unter den Kindern zu keinen kränkenden oder verletzenden Äußerungen oder Verhaltensweisen kommen und schon gar nicht zu Handlungen, die von den Kindern als Übergriff erlebt werden. Das Betreuungspersonal ist diesbezüglich instruiert und sensibilisiert, die Kinder werden darauf hingewiesen, dass der „Spaß“ des einen für das Gegenüber auch ungewollt und – selbst ohne böse Absicht – sehr unangenehm sein kann. Es gehört mit zu den Regeln des Zusammenlebens im Ferienlager, die Grenzen und die Privatsphäre der anderen zu achten und zu respektieren. Die Kinder werden auch ermuntert, sich dem Betreuungspersonal oder der Lagerleitung anzuvertrauen, wenn es diesbezüglich zu unschönen Situationen kommen sollte. Selbstverständlich gibt es auch einschlägige Verhaltensregeln für das Betreuungspersonal im Auftreten den Kindern gegenüber, um jeden Eindruck von unangebrachten Äußerungen oder Handlungen garantiert ausschließen zu können bzw. umgehend zu klären. Es soll für kein Kind ein ungutes Gefühl entstehen, alle sollen schöne und ungetrübte Erinnerungen an das Feriencamp nach Hause mitnehmen. (...)

Regeln. Um die Sicherheit der Kinder und eine harmonische Ferienwoche ohne Zank und Streitereien sicherzustellen, gibt es einige Regeln, die befolgt werden müssen. Diese werden den Kindern vor Ort erklärt, im Wesentlichen geht es darum, dass die Kinder nur an solche Plätze im und um das Camp gehen, die ohne Gefahr betreten werden können, die verantwortliche Betreuungsperson immer weiß, wo jedes einzelne Kind aus der Gruppe sich gerade befindet, Annäherung an ein Gewässer nur unter Aufsicht erlaubt ist, die Anweisungen der Betreuer*innen jedenfalls zu befolgen sind. Für das Zusammenleben im Feriencamp gilt, dass die Kinder nur das Zelt betreten, in dem sie wohnen, nur ihre eigenen Sachen verwenden und Konflikte gewaltfrei lösen bzw. sich bei der Klärung gegebenenfalls vom Team der Betreuungspersonen oder der Lagerleitung unterstützen lassen. Zur Schonung der Natur gibt es noch Auflagen seitens der zuständigen Behörden bezüglich Müllentsorgung, Verhalten im Wald, Geräuschentwicklung etc., die wir sicherstellen müssen und zu deren Einhaltung es ebenfalls einige Regeln gibt, also z.B. wie mit Abfall umzugehen ist und dass wir am Abend leise sein müssen.